Bauleitplanung
Zur Festlegung der baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke einer Gemeinde bzw. einer Stadt entsprechend dem Baugesetzbuch ist die Bauleitplanung erforderlich.
Die Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung, die eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechend sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet und zu einer menschenwürdigen Umwelt beiträgt, erfolgt in 2 Schritten:
- Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und
- Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan)
Innovative Konzepte und eine ganzheitliche Herangehensweise werden durch unser Büro garantiert.
Dabei erfolgt eine sensible Abwägung der öffentlichen und privaten Stellungnahmen untereinander als auch gegeneinander, entsprechend der gesetzlichen Grundlagen.
Als planendes und beratendes Büro stehen wir unseren öffentlichen Auftraggebern in allen erforderlichen Verfahrensschritten vorbereitend und planend zur Seite.
Dabei setzen sich unsere Fachingenieure mit der Komplexität der Bauleitplanung entsprechend den Phasen der Bauleitplanung umfassend auseinander, um Baurecht für die Städte und Gemeinden zu schaffen.